ciclismo senza doping

Satzung

Satzung des Radteams Borgsdorf e.V.

§ 1 Name & Sitz

Der Verein führt den Namen Radteam Borgsdorf e.V. (Im Folgenden Verein
genannt). Sitz des Vereins ist die Stadt Hohen Neuendorf, Ortsteil Borgsdorf.

§ 2 Zweck

1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege von
Leibesübungen und Leistungen.
3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt-
schaftliche Zwecke.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen und Mittel des Vereins.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Zur Aufnahme bedarf es einer mündlichen oder schriftlichen Erklärung an
den Vorstand unter Anerkennung der Satzung des Vereins.
2. Im Falle einer Ablehnung, die nicht begründet werden muß, ist die Berufung
an die Mitgliederversammlung durch den Antragsteller zulässig. Die Mit-
gliederversammlung entscheidet endgültig.

§ 4 Erlöschen der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluß oder Tod.
2. Durch Austritt aufgrund einer Erklärung an den Vorstand unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluß eines Kalenderjahrs.
3. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
4. Der Ausschluß eines Mitgliedes kann wegen erheblicher Verletzung
satzungsgemäßer Verpflichtungen, eines Verstoßes gegen die Interessen des
Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens durch den Vorstand
beschlossen werden.
5. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem
Vermögen des Vereins.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

1. Zur Erfüllung des Aufgaben des Vereins werden durch Beschluß der Mit-
tgliederversammlungen Mitgliedsbeiträge erhoben und deren Höhe
festgelegt.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand

§ 7 Mitgliederversammlung

1. Der Mitgliederversammlung kann jährlich durch den Vorstand einberufen
werden. Die Einladungsfrist beträgt vier Wochen. Die Einladung erfolgt
schriftlich mit Angabe der Tagesordnung.
2. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und von einem Vorstandsmitglied
zu unterzeichnen ist.
3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß einberufen werden, wenn
die mindestens von einem Drittel der Mitglieder gefordert wird oder auf
Beschluß des Vorstands unter Angabe des zu behandelnden Gegenstandes.
4. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand des Vereins für 3 Jahre.

§ 8 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus: – dem/der Vorsitzenden
– dem/der Stellvertretenden
– dem/der Schatzmeister/in
2. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende
Vorsitzende und der Schatzmeister. Gerichtlich und außergerichtlich wird er
Verein durch einen der drei vorstehend genannten Vorstandsmitglieder
vertreten.
3. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Wahlperiode aus, beruft
der Vorstand bis zur Neuwahl kommissarisch einen Nachfolger.

§ 9 Haftungsausschluß

1. Der Verein haftet nicht für Schäden und Verluste, die anlässlich von
Tagungen, Veranstaltungen, Übungen oder Lehrstunden entstehen.

§ 10 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit
einfacher Mehrheit.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke
füllt das Vermögen an die Stadt Hohen Neuendorf für die Förderung des
Sports.

§ 11 Inkrafttreten

Registriert beim Amtsgericht Oranienburg unter der Nummer I 206 vom
08.10.1990.
Neufassung der Satzung bschlossen auf der Mitgliederversammlung am
01.12.2000 in Borgsdorf.